Die AKNW - als Körperschaft öffentlichen Rechts -
- ist direkt den aufsichtführenden NRW-Ministerien nachgeordnet - unterliegt dem Prinzip der
berufsständischen Selbstverwaltung (geregelt über das Baukammerngesetz BaukaG NRW)
berufsständischen Selbstverwaltung (geregelt über das Baukammerngesetz BaukaG NRW)
d.h.: Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft.
Alle Entscheidungsgremien sind ehrenamtlich tätig.
Ihre Aufgaben sind:
- die Mitwirkung bei Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren (HOAI, Regeln für Wettbewerbe etc.)
- Aspekte der Berufsentwicklung und des Standesrechts
- Fragen der Fort- und Weiterbildung
- die Verwaltung des Versorgungswerks
- darüber hinaus eingebunden in die Arbeit der Bundesarchitektenkammer BAK in Berlin
Die Vertreterversammlung (VVS)
- ist das oberste Organ der Architektenkammer
- wird alle fünf Jahre durch ca. 29.000 Mitglieder in geheimer Briefwahl neu bestimmt
- aus den Reihen der VVS wird der Vorstand und der/die Präsident/in gewählt
- bildet die derzeit 11 Ausschüsse und wählt ihre Vorsitzenden und Ausschussmitglieder
Ihre Aufgaben sind:
- alle relevanten Fragen für Architekten und Stadtplaner zu beraten
- Konzepte und Vorlagen zur Beschlussfassung für den Vorstand zu erarbeiten
Ende 2010 sind alle Mitglieder der Architektenkammer NRW aufgerufen, eine neue VVS zu wählen
Der BDIA in NRW ist:
- derzeit neben den vier großen Architektenverbänden die fünftstärkste Fraktion der
AKNW - Vertreterversammlung
- Bereit seine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der nordrhein-westfälischen Innenarchitekten mit einem breit
aufgestellten Team fortzusetzen
Deshalb ist jede Stimme für die Liste 1 BDIA (Fachrichtung Innenarchitektur) wichtig:
- für eine starke Berufsvertretung in NRW, auf Bundes- und Europaebene
- für eine Weiterentwicklung unserer Selbstverwaltung
- für die Berufsgruppe der Innenarchitekten in NRW
- für jede Innenarchitektin und jeden Innenarchitekten
wir sind Innenarchitekten - wir sind BDIA - wir sind Kammer